

Der Game Boy ist nun 20 Jahre alt und für ihn gibt es über 1000 Spiele. Wenn Ihr Lust habt, alte Game Boy-Klassiker zu spielen, könnt Ihr dies kostenlos auf der Seite PlayGB tun. Dort steht Euch eine Spieleliste mit über 40 Games zur Verfügung.
Ihr braucht dazu lediglich das Java Runtimes-Paket. Falls Ihr dieses noch nicht habt, könnt Ihr es hier herunterladen. Euch steht sogar eine Savegame-Funktion zur Verfügung. Um diese nutzen zu können, müsst Ihr Euch aber registrieren, was ebenfalls kostenlos ist.
Weitere Infos dazu findet Ihr natürlich auch auf PlayGB selbst.
Viel Spaß beim Zocken!!!
Die Seite ist leider nicht mehr verfügbar!
Kommentare
Ich habe zwar einen Emulator
10. Mai 2009 - 14:03 — ANGOmarcelloIch habe zwar einen Emulator aberso kann man auch an anderen PC´s zocken.
Ist das denn legal? Ich meine
10. Mai 2009 - 16:27 — Vince McMahonIst das denn legal? Ich meine Nintendo hat dem Seitenbetreiber bestimmt keine Lizenz gegeben,oder?
Dieses Angebot ist für den
10. Mai 2009 - 16:01 — ANGOmarcelloDieses Angebot ist für den Nutzer tatsächlich legal da das Spiel quasi nur auf den PC gestreamt wird, für denn Anbieter siehts anders aus.
ANGOmarcello wrote:Dieses
10. Mai 2009 - 16:12 — Donna DarkoIst sicher genauso wie mit diversen Seiten, auf denen man sich Filme anschauen kann...
also ich hab mir schon
10. Mai 2009 - 19:39 — Hornswoggle619also ich hab mir schon stunden lang die Zeit vertrieben mit Tetris....das ist das geilste Spiel ever.
Hoffentlich ist das legal....also wenn man pro stunde zahlen muss wars das für mich^^
Noch einmal für alle: Die
10. Mai 2009 - 20:17 — JanNoch einmal für alle: Die Seite und die Spiele sind legal, da die Inhalte, wie ANGOmarcello schon gesagt hat, eigentlich nur gestreamt werden. Wenn der Anbieter sich nicht die Rechte gekauft hat, dann macht er etwas illegales, aber das weiß ja keiner so genau ...
Einigen scheint hier nicht
11. Mai 2009 - 2:05 — SponboEinigen scheint hier nicht bewusst zu sein was Streamen eigentlich bedeutet.
Wenn ihr streamed, dann ladet ihr passiv etwas runter. Ihr merkt davon nichts, aber es geschieht. Man könnte dies "nachprüfen", indem man den freien SPeicher der Festplatte misst, daraufhin ganz viele Youtube-Videos zuende laden lässt und daraufhin wieder den Festplattenspeicher nachprüft. Es müsste auffallen, dass man weniger freien Speicher zur Verfügung hat, eben weil man durch das Streamen etwas runtergeladen hat. Ihr habt also illegal Daten auf eurem PC im Zwischenspeicher.
Ihr seid euch ja auch bewusst, dass Seiten wie kino.(ihr wisst schon) illegal sind, selbst wenn ihr die Filme "streamed". Das gleiche gilt auch für diese Gameboy-Seite. Ihr streamed die Spiele, lädt sie aber runter.
Sekunde meine behauptung
11. Mai 2009 - 6:55 — ANGOmarcelloSekunde meine behauptung stützt sich auf die Ausagen eines Anwalts ob nun pasiv was runtergeladen wird oder nicht Streaming ist legal! Kino.to ist für Nutzer legal aber der Betreiber macht sich strafbar was auch der Grund für die endung .to ist die befindet sich nämlich auf irgendeiner lustigen Insel die keine Daten über Betreiber rausgibt.
Coole Sache ;-)
11. Mai 2009 - 12:23 — MADzockahCoole Sache ;-)
xD hab direkt mal wida
11. Mai 2009 - 17:50 — Sora22xD hab direkt mal wida Megaman durch gezockt...auch wenn ichs orig. hab ;)
ANGOmarcello wrote:Sekunde
11. Mai 2009 - 17:54 — SponboSagen wir so. Es ist eine grauzone. Derzeit gibt es kein Gesetz, welches es direkt verbietet.
Höchstens
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__16.html
und
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__44a.html
§16 besagt grob, dass der Urheber bestimmen darf wie viele Kopien seines Werke veröffentlicht werden dürfen etc. etc. und das er auch eine Vervielfältigung verbieten kann.
§44 gibt §16 etwas mehr Freiheit, denn, würde man 1 Kopie eines Programmes kaufen, hättest du das Recht für diese 1 Kopie. Installierst du das Programm jedoch, liegt es im Zwischenspeicher, ergo hast du 2 Kopien. Da dies auch den Behörden auffiel, hat man halt §44 erstellt, damit dies kein Rechtsbruch darstellen würde.
Nun denn, durch §44 wäre auch das Streamen erlaubt,ABER (!), das Problem an der ganzen Sache ist, dass wir alle wissen, dass es illegal ist. Also rein vom Menschenverstand her. Derzeit gibt es keine klare Gesetzeslage fürs Streamen von Filmen, weil noch niemand deswegen angeklagt wurde. ( ergo fehlt ein Präzedensfall).
Jedoch sollte jedem bewusst sein ( eben auch, weil es vom Menschenverstand her klar illegal ist), dass jederzeit jemand angeklagt werden kann und somit ein Präzedenzfall entsteht und es ruckzuck eine Gesetzlage fürs Streamen gibt.
Wie gesagt, deswegen sollte jedem bewusst sein, dass er sich hier in einer Grauzone befindet, die wahrscheinlich nicht lange grau bleiben wird.
Zu sagen, dass es legal sei, ist nicht ganz korrekt, ebenso wie es von mir nicht korrekt war klar zu sagen, dass es illegal sei.
Nun kommen wir alle wieder
11. Mai 2009 - 18:13 — Vince McMahonNun kommen wir alle wieder runter. Ich hab Nintendo per Mail kontaktiert und müsste bald ne Antwort kriegen. Bis dahin können wir nur spekulieren, was uns aber nichts bringt.
... Oh man... Man kanns auch
11. Mai 2009 - 20:04 — Heavy Metal Farmer... Oh man... Man kanns auch übertreiben.
Wie dem auch sei:
Gameboyspiele mit Tastatur zu steuern macht mir keinen Spaß.
Voll fummelig!
Richtig, man kanns
11. Mai 2009 - 20:29 — Vince McMahonRichtig, man kanns übertreiben. Nur in diesem Fall ist es angebracht.